Assistenz in der  Sozialpsychiatrie (ASP)

Diese Maßnahme gehört zum Angebot der ambulanten Eingliederungshilfe
der Stadt Hamburg.

Sie richtet sich an erwachsene, psychisch erkrankte Menschen ab 21 Jahre,
die zum Personenkreis nach § 94 Abs. 1 SGB IX  gehören und ihren Wohnsitz
in Hamburg haben. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist
darüber hinaus eine psychiatrische Diagnose. Ausschlusskriterien sind eine
primäre Suchterkrankung sowie ein gerontopsychiatrisches Krankheitsbild.

Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel über das regional zuständige
Fachamt Grundsicherung und Soziales. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen
gerne behilflich und begleiten Sie auch durch den Prozess bis zur
Entscheidung der Behörden über Ihren Antrag.
Dies kann mehrere Wochen dauern.

In dieser Zeit können Sie bereits unsere Angebote im präventiven Bereich
nutzen und z.B. unsere Begegnungsstätte besuchen, an offenen
Gruppenangeboten teilnehmen und sich in der Sozialberatung Rat holen.
Während unserer Öffnungszeiten ist eine sozialpädagogische Fachkraft
als Ansprechpartner:in für Sie vor Ort.

Nach erfolgreicher Antragstellung werden Sie von uns durch eine für Sie
zuständige, feste Betreuungsperson unterstützt. Unser multiprofessionelles
Team besteht aus Sozialpädagog:innen, Psycholog:innen und Erzieher:innen
mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit psychisch belasteten Menschen.

Unsere Hilfe erfolgt bedarfsgerecht und personenorientiert. D.h., wir legen
in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen fest, in welcher Form Sie
Unterstützung benötigen. Selbstverständlich passen wir diese Unterstützung
Ihren Entwicklungen und Ihren Bedürfnissen im Laufe der Betreuungszeit an.

In der Regel besteht unsere Hilfe aus einem Teil aufsuchender, begleitender,
unterstützender Einzelbetreuung, z. B.

bei der Entwicklung einer stabilen Lebenssituation
im Umgang mit Konflikten

  • bei der Entwicklung von Selbstsicherheit
  • bei Behördenangelegenheiten
  • bei Wohnungsangelegenheiten
  • bei der Suche nach einer geeigneten Beschäftigung
  • beim Umgang mit Geld
  • beim Aufbau und dem Erhalt sozialer Kontakte.

Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Gruppenangebote und die
Begegnungsstätte zur Verfügung, um Kontakte zu knüpfen, weitere soziale
Fertigkeiten zu erlernen und am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben.
Auch nach Beendigung der Eingliederungshilfe können sie an unseren
offenen Angeboten in der Begegnungsstätte im Rahmen der Nachsorge
teilnehmen.